Was Unternehmen jetzt beim Umgang
mit Daten und Software beachten müssen
Ein Datentransfer auf Grundlage der europäisch-amerikanischen Datenschutzvereinbarung (Privacy-Shield), ist mit dem Datenschutz in der EU nicht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshofs (EuGH) am 16. Juni 2020.
Sollte Ihr Unternehmen also personenbezogene Daten bei Anbietern aus Drittländern, wie den USA speichern, könnte das ab sofort rechtswidrig sein. Denn mit dem Kippen dies Privacy Shields sind Sie sozusagen „über Nacht“ dazu verpflichtet, Ihre Datenströme sicher und rechtskonform zu gestalten. Ansonsten drohen empfindliche Geldstrafen.
Die Frage ist nur wie? Denn viele Software-Produkte sind immer noch nicht auf der rechtsicheren Seite – und werden es vielleicht nie sein.
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Als „Privacy Shield“ wird die informelle Datenschutz-Absprache bezeichnet, die von 2015 bis 2016 zwischen der Europäischen Union und den USA ausgehandelt wurde. Das ohnehin umstrittene Abkommen wurde von Unternehmen genutzt, um personenbezogene Daten europäischer Bürger in die Vereinigten Staaten zu übermitteln. Problematisch dabei: Die US-Regierung konnte laut amerikanischem Gesetz nach Belieben auf die Informationen zugreifen.
Der EuGH hat das Privacy Shield deshalb für ungültig erklärt. Die Anforderungen an den Datenschutz seien nach europäischen Maßstäben nicht gewährleistet. Folglich sind ab sofort Datenübertragungen rechtswidrig, bei denen der Datentransfer ausschließlich auf Grundlage des Privacy Shields stattfindet.
Personenbezogene Daten dürfen nur dann aus Europa in die USA übermittelt werden, wenn sie dort wirksamer als bisher vor dem Zugriff der amerikanischen Sicherheitsbehörden geschützt sind. Die Aufsichtsbehörden sind nun aufgerufen, die Abläufe schärfer zu kontrollieren. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen.
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Das Problem: Leider bieten nicht alle Software-Anbieter aus Drittländern, wie die z.B. die USA, die gleichen rechtlichen Standards:
ROT:
Einige Software-Anbieter unternehmen überhaupt keine Anstrengungen, den Datentransfer und die Datenspeicherung auf rechtssichere Beine zu stellen.
GELB:
Andere sind zumindest darum bemüht, das Problem zu beheben.
GRÜN:
Ein kleiner Teil hat bereits im Vorfeld reagiert und den Datentransfer und die Datenspeicherung auch an das europäische Recht ausgerichtet.
Sollten Ihre Cloud-Systeme, die mit personenbezogenen Daten arbeiten (wie Marketing Automation, CRM, E-Commerce etc.), von einem US-amerikanischen Anbieter stammen, könnte jetzt mit dem Kippen des Privacy Shields ein Verstoß gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) vorliegen. Das ist sowohl der Fall, wenn
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Datentransfer und die Speicherung der Informationen den gesetzlichen Grundlagen der EU-DSGVO entspricht – kommen Sie auf uns zu. Unsere Experten von Thought Leader Systems beraten Sie gerne!
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